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Kommission nimmt Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit an – Geplant sind Rechtsvorschriften für die Sicherheit „vom Erzeuger zum Verbraucher"

Die Europäische Kommission hat heute ein Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit angenommen. Sie verfolgt damit vor allem das Ziel, für die Konsumenten europäischer Lebensmittel das höchstmögliche Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten. Das Weißbuch enthält den Plan für radikale Reformen: vorgeschlagen wird ein umfangreiches Programm neuer und überarbeiteter Rechtsvorschriften zur Ergänzung des von der EG verfolgten Ansatzes „vom Erzeuger zum Verbraucher" sowie die Errichtung einer neuen Europäischen Lebensmittelbehörde. Die Lebensmittelsicherheit in der EU an dem höchstmöglichen Standard auszurichten, zählt zu den wichtigsten politischen Prioritäten der Europäischen Kommission, und das Weißbuch gibt diesem Anliegen Ausdruck. Sein Leitgedanke ist die Forderung, daß die Politik der Lebensmittelsicherheit auf einem umfassenden und einheitlichen Konzept beruht. Die Kommission beschloß heute ferner eine Neuzuweisung der Zuständigkeiten für Lebensmittelsicherheit und -industrie.

Das Weißbuch wurde heute von David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, und Erkki Liikanen, Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft, vorgelegt. Es ist die Frucht intensiver Arbeit, die die Kommission in den drei Monaten seit ihrer Einsetzung im September geleistet hat, und baut auf der im Anschluß an das 1997 veröffentlichte Grünbuch der Kommission über Lebensmittelrecht durchgeführten Konsultation auf.

Das Weißbuch wurde von Kommissionsmitglied David Byrne mit folgenden Worten vorgestellt: „Es handelt sich um ein breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Förderung des Gesundheitsschutzes der europäischen Verbraucher durch die Einführung von Standards und Systemen für Lebensmittelsicherheit, die im internationalen Vergleich vorbildlich sind. Das Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit enthält die radikalsten und durchgreifendsten Vorschläge, die im Bereich der Lebensmittelsicherheit jemals vorgelegt wurden. Meines Erachtens sind sie die unabdingbare Voraussetzung dafür, daß in Europa der höchstmögliche Standard der Lebensmittelsicherheit gelten kann. In den vergangenen Jahren und Monaten wurde das Vertrauen der Verbraucher durch verschiedene Lebensmittelskandale und -krisen nachhaltig erschüttert. Ich glaube, daß die von uns im Weißbuch gemachten Vorschläge den legitimen Befürchtungen der Verbraucher Rechnung tragen und dazu dienen werden, das Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten."

Kommissar Erkki Liikanen führte aus: „Mit unserer heutigen Initiative verfolgen wir ein doppeltes Ziel. Denn indem das hier vorgestellte Programm das Vertrauen der europäischen Verbraucher in die Sicherheit der europäischen Lebensmittel wieder herstellt und aufrechterhält, wird nicht nur die Lebensqualität der EU-Bürger entschieden verbessert, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Lebensmittelindustrie."

Wichtigste Vorschläge des Weißbuchs

1. Europäische Lebensmittelbehörde

Das Weißbuch enthält einen Plan für die Einrichtung einer Europäischen Lebensmittelbehörde, die auf dem Grundsatz basiert, daß ihre Tätigkeit ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, wissenschaftlicher Kompetenz und Transparenz aufweisen muß. Daher müssen der Behörde die besten wissenschaftlichen Kenntnisse zur Verfügung stehen, sie muß unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen sein, sich mit engmaschigen öffentlichen Untersuchungen einverstanden erklären, eine wissenschaftliche Autorität darstellen und eng mit nationalen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammenarbeiten.

Das Weißbuch deckt zahlreiche Schwachstellen des gegenwärtigen Systems auf, die im Zuge der Einrichtung einer Europäischen Lebensmittelbehörde angegangen werden sollten. Hierzu zählen die mangelhafte wissenschaftliche Unterstützung für die wissenschaftliche Beratung, Lücken bei Kontrolle und Überwachung der Lebensmittelsicherheit und im Schnellwarnsystem sowie mangelnde Koordination der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und der Unterstützung bei Analysen.

Im Zentrum der Aufgaben, die der Behörde übertragen werden sollen, stehen Risikobewertung und Risikokommunikation. Das Risikomanagement, das Rechtsetzung und Überwachung beinhaltet, sollte in der Zuständigkeit der Europäischen Organe verbleiben, die den EG-Bürgern gegenüber verantwortlich sind. Jedoch sollte man eine künftige Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der Behörde nicht von vornherein ausschließen; eine solche wäre vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen, des geschaffenen Vertrauens und einer eventuell erforderlichen Änderung des Vertrags zu prüfen.

Folgende Aufgaben soll die Behörde wahrnehmen:

1. Durchführung von Risikobewertungen durch wissenschaftliche Beratung: Hier deckt das Themenspektrum sämtliche Fragen ab, die direkt oder indirekt für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher beim Verzehr von Lebensmitteln von Bedeutung sind. Somit wird ihr Arbeitsgebiet die Urproduktion (landwirtschaftliche und veterinärmedizinische Aspekte), industrielle Verfahren, Lagerung, Vertrieb und Einzelhandel umfassen. Sowohl Risiken als auch Ernährungsaspekte sollen behandelt werden. Ferner wird sich die Behörde mit Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes befassen und auch Risikobewertungen aus anderen Bereichen berücksichtigen, insbesondere aus den Bereichen Umwelt und Chemie, sofern diese sich mit Risikobewertungen in bezug auf Lebensmiitel überschneiden. Die Arbeit, die derzeit von den fünf mit Fragen der Lebensmittelsicherheit befaßten wissenschaftlichen Ausschüssen durchgeführt wird, soll ein Kernstück der neuen Behörde bilden. Allerdings ist die derzeitige Organisation der wissenschaftlichen Ausschüsse der Gemeinschaft zu überprüfen, wenn die Entscheidungen über die Struktur der Behörde nach entsprechender Konsultation und eingehenden Machbarkeitsstudien getroffen worden sind.

2. Informationserhebung und -analyse: Ees besteht ein dringender Bedarf, die derzeit innerhalb der Gemeinschaft und weltweit verfügbaren Informationen über Fragen der Lebensmittelsicherheit ausfindig zu machen und zu nutzen. Von der Behörde wird erwartet, daß sie vorausschauend agiert, Programme zur Überwachung und Kontrolle der Lebensmittelsicherheit entwickelt und diese durchführt. Zu diesem Zweck muß sie ein Netz von Kontakten mit vergleichbaren Einrichtungen, Laboratorien und Verbraucherverbänden innerhalb der Europäischen Union und in Drittländern schaffen.

3. Kommunikation: Die Behörde wird geeignete Wege finden müssen, um sämtliche Betroffenen über ihre Arbeit zu informieren, nicht nur über die wissenschaftlichen Gutachten, sondern auch über die Ergebnisse ihrer Überwachungs- und Kontrollprogramme. Sie muß zur unbestrittenen ersten Anlaufstelle werden, wenn wissenschaftliche Informationen über Lebensmittelsicherheit und Ernährungsfragen benötigt werden oder diesbezügliche Probleme aufgetreten sind. Eine im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende Behörde, die sich in vorauschauender Weise mit Angelegenheiten der Lebensmittelsicherheit befaßt, wird eine Schlüsselrolle für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des Vertrauens der europäischen Verbraucher spielen.

4. Schnellwarnsystem: Das Weißbuch sieht vor, daß die Behörde die Betreibung des Schnellwarnsystems übernimmt. Im Zuge der geplanten Veränderungen soll dieses System in erheblichem Umfang ausgebaut werden und auch Probleme im Bereich der Futtermittel abdecken.

Im Weißbuch werden noch nicht alle Einzelheiten einer Lebensmittelbehörde auf europäischer Ebene festgelegt, weswegen die Kommission noch keine konkreten Zahlenangaben zum erforderlichen Mittelaufwand gemacht hat. Es ist jedoch klar, daß die Effizienz der Behörde letzten Endes davon abhängt, ob sie in quantitativer und qualitativer Hinsicht über ausreichende personelle, finanzielle und materielle Ressourcen verfügt. Ebenso selbstverständlich ist es, daß die Behörde ihren Sitz an einem Ort haben muß, an dem sich die Interaktion mit allen Akteuren des Prozesses der Risikoanalyse problemlos gestalten kann.

Geplant ist, die Behörde bis 2002 einzurichten, nachdem die erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen sind. Bevor die Europäische Kommission ihre Vorschläge fertigstellt, fordert sie alle Betroffenen auf, bis Ende April ihre Kommentare zur Europäischen Lebensmittelbehörde abzugeben. Danach wird die Kommission einen endgültigen legislativen Vorschlag erarbeiten und im September dieses Jahres vorlegen.

2. Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit

Das Weißbuch schlägt einen Aktionsplan mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket vor, um die europäischen Rechtsvorschriften zu sämtlichen Aspekten der Lebensmittel - „vom Erzeuger zum Verbraucher" zu verbessern und kohärent zu machen. Für die kommenden Jahre sind mehr als 80 einzelne Maßnahmen geplant, die zum Teil auch der Schließung von Lücken im gegenwärtigen Lebensmittelrecht dienen. Die neuen Vorschriften decken folgende Bereiche ab: Futtermittel, Tiergesundheit und Tierschutz, Hygiene, Kontaminanten und Rückstände, neuartige Lebensmittel, Zusatzstoffe, Aromastoffe, Verpackung und Bestrahlung. Vorgesehen ist auch ein Vorschlag über allgemeines Lebensmittelrecht, der die Grundsätze der Lebensmittelsicherheit festschreibt, nämlich:

  • die Verantwortung der Futtermittelhersteller, Landwirte und Lebensmittelunternehmen,
  • die Rückverfolgbarkeit von Futter- und Lebensmitteln sowie ihren Zutaten,
  • eine ordnungsgemäße Risikoanalyse durch a) Risikobewertung (wissenschaftliche Beratung und Informationsanalyse) b) Risikomangement (Rechtsetzung und Überwachung) und c) (Risikokommunikation),
  • sowie gegebenenfalls die Anwendung des Vorsorgeprinzips.

3. Überwachung der Anwendung von Rechtsvorschriften

Es werden umfangreiche Vorschriften vorgeschlagen, mit denen die unterschiedlichen Überwachungsbestimmungen neu gefaßt werden. Dabei wird der allgemeine Grundsatz berücksichtigt, daß alle Glieder der Lebensmittelherstellungskette einer amtlichen Überwachung unterliegen müssen. Es besteht ein deutlicher Bedarf an einem gemeinschaftlichen Rahmen für die nationalen Überwachungssysteme, der die Qualität der Überwachungen gemeinschaftsweit verbessern und auf diese Weise den Standard der Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union anheben wird. Die Betreibung der Überwachungssysteme soll in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben. Der vorgesehene Gemeinschaftsrahmen besteht aus drei Hauptteilen:

  • auf Gemeinschaftsebene festgelegte Kriterien
  • gemeinschaftliche Überwachungsleitlinien
  • verbesserte Verwaltungszusammenarbeit bei der Entwicklung und Durchführung der Überwachung.

Die Entwicklung dieses allgemeinen Gemeinschaftsrahmens für die nationalen Überwachungssysteme wäre eine Aufgabe, an der Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam arbeiten müßten. Die mit dem Lebensmittel- und Veterinäramt (Dublin), das die Überwachung auf Gemeinschaftsebene ausübt, gemachten Erfahrungen sind hierfür von besonderer Bedeutung.

4. Verbraucherinformation

Will man die Verbraucher überzeugen, daß die im Weißbuch vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zu einem verbesserten Standard der Lebensmittelsicherheit führen, so müssen sie stets gut unterrichtet sein. Gemeinsam mit der neuen Europäischen Lebensmittelbehörde wird die Kommission einen Dialog mit den Verbrauchern führen, um sie in die neue Politik der Lebensmittelsicherheit einzubinden. Gleichzeitig müssen die Verbraucher besser über neu auftretende Probleme der Lebensmittelsicherheit und über Risiken, die bestimmte Lebensmittel für einzelne Verbrauchergruppen darstellen, informiert werden. In diesem Zusammenhang sind auch Vorschläge zur Etikettierung von Lebensmitteln geplant, die auf den bereits bestehenden Vorschriften aufbauen.

5. Die internationale Dimension

Die Gemeinschaft ist weltweit der größte Importeur und Exporteur von Lebensmitteln. Die im Weißbuch vorgeschlagenen Maßnahmen müssen unseren Handelspartnern wirkungsvoll präsentiert und erläutert werden. Um die europäischen Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit plausibel zu machen, sollte die Gemeinschaft in internationalen Gremien eine aktive Rolle übernehmen.

Fazit

Um erfolgreich zu sein, sind die in diesem Weißbuch vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates angewiesen. Ihre Durchführung hängt vom Engagement der Mitgliedstaaten ab. Das Weißbuch ruft auch die Unternehmen zur aktiven Mitarbeit auf: Sie tragen die Hauptverantwortung für die tagtägliche Anwendung der Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit.

Der rote Faden, der sich durch das gesamte Weißbuch zieht, ist eine erhöhte Transparenz der Lebensmittelpolitik auf allen Ebenen; diese wird grundlegend dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in die Gemeinschaftspolitik der Lebensmittelsicherheit zu stärken.

Da die Öffentlichkeit in jüngster Vergangenheit durch die Dioxinkrise und andere Lebensmittelskandale für Fragen der Lebensmittelsicherheit sensibilisiert wurde, hielt man es für angemessen, die gesamte Zuständigkeit für alle Glieder der Lebensmittelherstellungskette dem Kommissionsmitglied zu übertragen, das für Gesundheit und Verbraucherschutz verantwortlich ist. Dementsprechend beschloß die Kommission heute, sämtliche Angelegenheiten der Lebensmittelsicherheit Kommissar David Byrne zu übertragen. Ferner bekräftigte die Kommission, daß der für Unternehmen und Wettbewerb zuständige Kommissar Liikanen voll an der Ausarbeitung von Vorschlägen zum Lebensmittelrecht beteiligt wird.

Beate Gminder : 02/296.56.94
Per Haugaard : 02/296.01.40
Johan Reyniers : 02/295.67.28

Veröffentlicht am 13/01/2000

View/download White Paper on Food Safety in PDF format DAESFIFRITNLPTSVPDF (+/- 280 KB)

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