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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() B-Brüssel: Ausbildungsmaßnahmen für das Personal von Verbraucherorganisationen 2000/S 141-092333 - Ausschreibung 1. Anschrift der ausschreibenden Stelle: Europäische Kommission, GD Gesundheit und Verbraucherschutz, Att: Herrn João Tata dos Anjos, Gebäude B232, Büro 5/9 , rue de la Loi/Wetstraat 200, B- 1049 Bruxelles/Brussel. Fax: (32-2) 299 63 02. E-mail: Joao.tata@cec.eu.int.2. Auftragsart: a. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung des Auftrags: Erbringung von Dienstleistungen. Die Kommission beabsichtigt die Vergabe eines Auftrags über die Organisation kurzfristiger Ausbildungsmodule für das Personal von Verbraucherorganisationen im Europäischen Wirtschaftsraum, d.h. in den fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in den drei EWR-Staaten. Diese Maßnahme zielt auf die Verbesserung der Fachausbildung dieses Personals in dessen horizontalen Zuständigkeitsbereichen, insbesondere in folgenden Bereichen: - Verwaltung und Finanzmanagement; - Lobbying; - externe Kommunikation. Diese Maßnahme beginnt im Laufe des Jahres 2000 und erstreckt sich über einen maximalen Zeitraum von drei Jahren. Hinsichtlich der Europäischen Union erfolgt die Ausbildung in der (den) Amtssprache(n) jedes Mitgliedstaates. Bieter müssen die Leistung von pädagogischer Unterstützung in den entsprechenden Amtssprachen in ihr Angebot aufnehmen. In den EWR-Staaten erfolgt die Ausbildung in englischer Sprache. Bieter müssen die Leistung von pädagogischer Unterstützung in dieser Sprache in ihr Angebot aufnehmen. Die Ausbildung erfolgt am Wohnsitz. Die Dauer der Ausbildungsmodule beträgt 2-3 Tage. b. Kategorie 11, CPC-Referenznummer: 865, 866. 3. Erfüllungsort: Die fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die drei EWR-Staaten. 4. Angabe, ob die Erbringung der Dienstleistung einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist: Die Erbringung der Dienstleistung ist nicht einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Identifizierung von juristischen Personen: juristische Personen müssen die Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind. 5. Aufteilung in Lose: Der Auftrag ist in fünfzehn Lose bezüglich der fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union und einem Los bezüglich der drei EWR-Staaten aufgeteilt. Jedes Los umfaßt die in jedem der oben genannten wesentlichen Ausbildungsbereichen erforderlichen Ausbildungsmodule. Die Kommission wendet ihre Aufmerksamkeit insbesondere der Förderung der Ausbildung des Personals von Verbraucherorganisationen in den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten zu, in denen ihre Verbrauchervertretung nachweislich an einem offensichtlichen Mangel an Koordination oder struktureller Schwäche leidet, die die Effizienz ihrer verbraucherspezifischen Maßnahmen beeinträchtigen kann. Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden, müssen jedoch jedes Los separat behandeln. Deckt ein Angebot mehrere Lose ab, behält sich die Kommission das Recht vor, lediglich einen Teil dieses Loses zu akzeptieren. In den Angeboten sind für jedes Ausbildungsmodul die Kosten einzeln aufzuführen, die unmittelbar mit der Ausbildungsmaßnahme in Verbindung stehen. Das Anmieten von Ausbildungsräumlichkeiten sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer sind in den Angeboten separat anzugeben. Sie werden beim Vergleich der Angebote nicht berücksichtigt und werden bei Vorlage von Rechnungen unkostendeckend erstattet. Mögliche Kosten für geplante Übersetzung können in den Angeboten separat aufgeführt werden und dürfen 3 000 EUR je Mitgliedstaat und 1 000 EUR je EWR-Staat nicht überschreiten. 6. Änderungsvorschläge: Änderungsvorschläge zu diesem Auftrag sind nicht zulässig. 7. Änderungsvorschläge: Änderungsvorschläge zu diesem Auftrag sind nicht zulässig. 8. Bewerber müssen im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sein. 9. Die Ausschreibungsunterlagen (Angebotsunterlagen, Standardvertrag und auf Dienstleistungsaufträge der Europäischen Kommission anwendbare allgemeine Bedingungen) können bei der unter Ziffer 1 genannten Anschrift und Dienststelle kostenlos beantragt werden (spätestens 40 Tage nach dem Tag der Absendung der Bekanntmachung an EUR-OP). Bewerber müssen angeben, ob sie die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen per Post, Telefax oder elektronische Post wünschen. 10. Einsendefrist für die Angebote: Angebote müssen bei der Kommission in dreifacher Ausfertigung spätestens bis 15.9.2000 bei der folgenden Stelle eingehen: Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, Herrn João Tata dos Anjos, Gebäude B 232, Büro 5/9, rue de la Loi/Wetstraat 200, B-1049 Bruxelles/Brussel. a) entweder per Einschreiben spätestens bis 15.9.2000 (es zählt das Datum des Poststempels); b) oder durch Abgabe (entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter oder durch private Kurierdienste) beim Sekretariat der oben genannten Dienststelle spätestens bis 15.9.2000 (16.00). In diesem Fall gilt als Nachweis für die Einreichung eine datierte Empfangsbescheinigung, die von dem Beamten der oben genannten Dienststelle, der die Unterlagen engegengenommen hat, unterzeichnet wurde. Alle drei Ausfertigungen müssen sich in einem fest verschlossenen Umschlag befinden, der wiederum in einem zweiten fest verschlossenen Umschlag zu versenden ist. Auf dem äußeren Umschlag ist die oben genannte Anschrift anzugeben und auf dem inneren Umschlag dieselbe Anschrift sowie die Aufschrift "Appel d'offres - à ne pas ouvrir par le service du courrier interne". Wenn Umschläge mit Selbstklebeverschluß verwendet werden, müssen sie mit einem Klebeband fest verschlossen sein, und der Absender muß seine Unterschrift quer über dieses Klebeband anbringen. 11. Eröffnung der Angebote: a) Ein Vertreter je Bieter darf bei der Eröffnungssitzung anwesend sein. b) Die Angebote werden am 22.9.2000 (22.00), rue Belliard 232, B-1040 Brüssel, eröffnet. 12. Kautionen oder Sicherheiten: Der Bieter kann dazu aufgefordert werden, der Kommission eine Sicherheit in Höhe von 10 bis 30 % des Gesamt-Auftragswerts zu leisten. 13. Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen in Raten nach Maßgabe des folgenden Verfahrens: - 30 % innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, - 30 % innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Fortschrittsberichts und dessen Annahme durch die Kommission, - 40 % innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Finanz- und Abschlußberichte und deren Annahme durch die Kommission. 14. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muß: Es ist keine besondere Rechtsform erforderlich. 15. Bieter sind drei Jahre nach der Einsendefrist der Angebote an ihr Angebot gebunden, sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung oder Entscheidung von der Kommission getroffen wird. 16. Auswahlkriterien: Die Bewerber müssen den Nachweis erbringen, daß sie die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - sie müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen durch Vorlage von Bilanzen oder beglaubigten Bilanzauszügen der letzten drei Jahre; - sie müssen über eine wenigstens dreijährige Ausbildungserfahrung auf den Gebieten Finanzmanagement und Verwaltung, Lobbying sowie externe Kommunikation verfügen; - sie müssen über eine wenigstens dreijährige Erfahrung auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung verfügen; - sie müssen wenigstens drei wohnsitzspezifische Ausbildungskurse organisiert haben. 17. Vergabekriterien: Der Auftrag wird an den Bieter vergeben, dessen Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist, d.h. an das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot auf Grundlage der folgenden Kriterien: - die Eignung der Erfahrung und Lehrfähigkeiten des Ausbildungspersonals; - die bildungspolitische Eignung der vorgeschlagenen Ausbildungsmaßnahmen; - die Sachdienlichkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Ausbildung in bezug auf die oben beschriebenen Anforderungen; - ihre Fachkenntnisse betreffend die Arbeitsweise der europäischen Institutionen, der Gemeinschaftspolitiken und der Arbeitsweise der Institutionen der EWR-Staaten. 18. Sonstige Angaben: Siehe Ausschreibungsunterlagen. 19. Tag der Veröffentlichung der Vorinformation im "Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften": 10.4.2000 (EG-ABl. S 78). 20. Tag der Absendung der Bekanntmachung: 13.7.2000. 21. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: 13.7.2000. 22. Angabe, ob die Ausschreibung in den Anwendungsbereich des GATT-Abkommens fällt: Diese Ausschreibung fällt in den Anwendungsbereich des Übereinkommens der WTO über das öffentliche Beschaffungswesen.
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