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Handel mit und Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen - Einführung

Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit und die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen in die Gemeinschaft sind harmonisiert worden, um sicherzustellen, dass keine durch Sperma, Eizellen und Embryonen übertragenen spezifischen Pathogene vorhanden sind und um die Kontamination der weiblichen Empfänger und ihrer Nachkommen zu vermeiden.

 
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