Am 23.-25. Februar 2004 veranstaltete die OIE an ihrem Sitz in Paris die erste weltweite Tierschutzkonferenz
(First Global Conference on Animal Welfare).
Die Gemeinschaft unterstützt die Initiative der OIE im Bereich des Tierschutzes
in vollem Umfang und hofft, konkrete Beiträge leisten zu können, insbesondere bei der erwirklichung
dieser Konferenz.
Das Hauptanliegen der Konferenz war, das internationale Verständnis für die
Zusammenhänge zwischen Tiergesundheit und dem Tierschutz zu verbessern und zu ermitteln, wo die
Nichtregierungsorganisationen Möglichkeiten sehen, am wirkungsvollsten zur Arbeit der OIE beizutragen.
Die Konferenz hat alle betroffenen Kreise zusammengebracht (Regierungsvertreter,
Wissenschaftler, Vertreter der Wirtschaft und gemeinnütziger Organisationen aus aller Welt), um die
Aktivitäten der OIE im Tierschutz zu unterstützen und Wege zu finden, diese Beitrag am wirkungsvollsten
zu gestalten. Der
Entwurf des Konferenzprogramms ist veröffentlicht worden und ist auf der
Internetseite der Konferenz
verfügbar.
Im Mai 2002 hat die OIE eine Resolution zum Tierschutz
angenommen. Die 166
Mitgliedstaaten der OIE einigten sich darauf, mit der Erarbeitung von Leitlinien zu beginnen, die eine
Grundlage für die Vereinbarung spezifischer Empfehlung und Standards bilden können.
Das erste Treffen einer Arbeitsgruppe hat vom 16. bis 18. Oktober 2002 in
Paris stattgefunden (das Arbeitsdokument ist hier zugänglich). Es beschäftigte sich insbesondere mit
Möglichkeiten, Nichtregierungsorganisationen, einschließlich Interessenvertreter der Wirtschaft, in die
Arbeiten im Bereich des Tierschutzes einzubinden. Der Internationale Ausschuss der OIE hat im Mai 2003
eine Entschließung angenommen Resolution No XXVI,
(siehe Seite 75),
welche das Arbeitsprogramm
der OIE in diesem Gebiet und die Organisation der Konferenz begrüßt und zur Unterstützung der
Initiative aufruft.
Im November 2002 hat die Kommission eine
Mitteilung an den Rat und das
Europäische Parlament
angenommen, in der die Tierschutzstandards innerhalb der EU mit denen in Drittländern, die Handelspartner
der Gemeinschaft sind, verglichen werden. Der Bericht untersucht auch die Frage, wie mögliche
Wettbewerbsnachteile und damit eine Nivellierung der Standards nach unten vermieden werden können.
Die Kommission sammelt seit 1999 Informationen über die Tierschutzvorschriften von
73 Ländern, die mit der EU im Bereich Tiere und tierische Erzeugnisse Handel treiben. Bei der Auswertung hat
sich herausgestellt, dass es keinen internationalen Konsens zur Rolle des Tierschutzes gibt und die EU-Vorschriften
nicht ohne weiteres mit den Standards in Drittländern verglichen werden können.
Der Bericht befasst sich insbesondere auch mit der Frage, ob die unterschiedlichen
Tierschutzbestimmungen zu Wettbewerbsnachteilen führen. Diese sind nach den vorliegenden Daten am ehesten bei
den intensiveren Formen der landwirtschaftlichen Produktion und dort insbesondere im Schweine- und Geflügelfleischsektor
festzustellen.
Ausgehend von der Annahme, dass Wettbewerbsverzerrungen (ob zum Vorteil oder zum
Nachteil der Erzeuger in der EU) eindeutig die Gefahr bergen, dass strengere Tierschutzbestimmungen ausgehöhlt
werden, wird in dem Bericht geprüft, auf welche Weise sich eine solche Entwicklung vermeiden lässt:
- Marktmechanismen – die Verbraucher sind zunehmend bereit, für
"ethische" Produkte mehr zu zahlen;
- Dialog auf internationaler Ebene mit dem Ziel, dem Tierschutz zu mehr
Anerkennung zu verhelfen, insbesondere im Rahmen des internationalen Tierseuchenamts (OIE)
und des Europarats;
- Förderung besserer Tierschutzstandards in bilateralen und künftig
auch in multilateralen Handelsabkommen;
- In der Kommission ist die
Generaldirektion für Handel für allgemeine Handelsfragen verantwortlich, während die Generaldirektion für
Landwirtschaft
Generaldirektion für Landwirtschaft zuständig ist soweit es um den Handel mit landwirtschaftlichen
Erzeugnissen geht;
- Verbesserung der freiwilligen und obligatorischen Kennzeichnungsvorschriften,
um dem Wunsch der Verbraucher nach besseren Tierschutzstandards Rechnung zu tragen;
- Für die Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die
Generaldirektion für
Landwirtschaft zuständig, während Fragen der Kennzeichnung anderer Produkte in der Verantwortlichkeit der
Generaldirektion Unternehmen liegen;
- Verbesserung des Stellenwerts des Tierschutzes in der EU-Agrarpolitik als Teil der
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Stichwort "Qualität statt Quantität");
- Eine spezielle
Internetseite der
Generaldirektion Landwirtschaft informiert über den Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Im Bericht werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Maßnahmen untersucht,
wobei insbesondere die Auswirkungen der Tierschutzes auf Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und
Verbraucheranliegen berücksichtigt werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass umfassende Bemühungen
erforderlich sind, um der Komplexität der Tierschutzthematik und seiner ethischen und kulturellen Dimension
gerecht zu werden.
Berichte in den Medien haben in Europa zu einer zunehmenden Besorgnis über
den Gebrauch, den Handel und die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen geführt.
Gegenwärtig liegen keine Erkenntnisse vor, die bestätigen würden, dass Katzen und
Hunde in den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in den Beitrittsländern zur Gewinnung von Fellen
gehalten werden. Der Kommission ist jedoch bewusst, dass eine solche Produktion in einigen Drittländern existiert
und dass Felle von diesen Tieren in die Mitgliedstaaten importiert werden.
Die Kommission prüft Möglichkeiten, Gemeinschaftsmaßnahmen zu ergreifen, wobei die
Anforderungen der WTO, die Rechtsgrundlagen im Gemeinschaftsrecht und Wechselbeziehungen mit bestehenden
Gesetze zum Schutz von Verbraucher vor Täuschung zu beachten sind.
1988 hat die Gemeinschaft das
Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungenratifiziert.
Als Vertragspartner des Übereinkommens sind die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten eng an der
Ausarbeitung und Verabschiedung von Empfehlungen zum Schutz verschiedener Tierarten beteiligt, die von einem Ständigen Ausschuss erarbeitet werden. Es wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten den Empfehlungen nachkommen.
Im Rahmen des genannten Übereinkommens sind verschiedene Empfehlungen in Kraft getreten, darunter
zwei Empfehlungen zum Schutz von Enten und Gänsen, die zu landwirtschaftlichen Zwecken -
einschließlich der Erzeugung von Stopflebern ("foie gras") - gehalten werden. Als Grundlage diente
die Stellungnahme des
Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutzzu den « Welfare Aspects for the Production
of Foie Gras in Ducks and Geese »
.
Die Empfehlung zum Schutz von Puten (Meleagris gallopavo ssp.) wurde am 21. Juni 2001 in Straßburg
vom Ständigen Ausschuss angenommen und ist am 21. Dezember 2001 in Kraft getreten. In der Empfehlung
wird festgestellt, dass einige derzeit im gewerblichen Bereich praktizierten Haltungsmethoden die
biologischen Bedürfnisse nicht berücksichtigen und Tierschutzprobleme mit sich bringen. Daher sind
alle Vertragspartner zur Erforschung neuer Haltungssysteme sowie Zucht- und Managementmethoden aufgefordert,
die im Einklang mit dem Übereinkommen stehen. Eher müssen Umwelt- und Haltungsbedingungen den Bedürfnissen
der Tiere angepasst werden als die Tiere - etwa durch Verstümmelungen - der Umwelt anzupassen. Die Empfehlung
soll innerhalb von 5 Jahren nach ihrem Inkrafttreten überarbeitet werden.
Die Empfehlung zum Schutz von Pelztieren wurde 1999 aktualisiert. Die wichtigsten Vorschriften zur Haltung
betreffen die folgenden Tierarten: Nerz, Skunk, Frettchen, Iltis, Fuchs, Sumpfbiber, Nutria, Chinchilla.
Der wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz hat am 12.-13. Dezember 2001 eine
Stellungnahme zu « The Welfare of Animals kept for Fur Production »
angenommen.
1988 hat die Gemeinschaft auch das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Schlachttieren ratifiziert.
Das Ministerkomitee des Europarates hat am 11. Juni 2003 das geänderte Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim internationalen Transport verabschiedet. Das Übereinkommen wird am 5. November 2003 auf der 113. Sitzung des Ministerkomitees in Chisinau, Republik Moldau, zur Zeichnung durch Mitgliedstaaten des Europarates und der Europäischen Gemeinschaft geöffnet.
Kommission schlägt Unterzeichnung der Europarat-Konvention zum Tierschutz bei grenzüberschreitenden Transporten vor
Die Kommission hat beschlossen, die Tierschutzfrage bei der nächsten WTO-
Verhandlungsrunde zur Sprache zu bringen. Bei den Verhandlungen in Seattle 1999 hat das von der
Gemeinschaft vorgeschlagene Konzept keine Befürworter gefunden. Die Kommission hat dennoch während der
WTO-Konferenz
in Doha im November 2001 ihre Bemühungen um
internationale Anerkennung von Tierschutzaspekten fortgesetzt.
Die Welternährungsorganisation (FAO)
stellt eine Internet-Plattform zum Tierschutz unter folgender Adresse bereit:
http://www.fao.org/ag/AGA/AW/AW.htm
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