Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung |
Das Töten des Tieres ist in der Beziehung Mensch-Haustier mit Sicherheit der brutalste Akt.
Von bestimmten Kreisen wird das Töten von Tieren schlechthin für unethisch gehalten. Die Vorschriften der
Gemeinschaft über Schlachtmethoden zielen darauf ab, den Tieren unnötige Leiden und Schmerzen weitestgehend
zu ersparen. In diesem Sinne sind nur wissenschaftlich fundierte Tötungs- und Betäubungsmethoden zulässig,
die sich auch in der Praxis bewährt haben.
Die erste Richtlinie des Rates über die Betäubung von Tieren vor dem Schlachten (74/577/EWG)
ist 1993 durch die
Richtlinie 93/119/EWG ersetzt
worden, um mehr Tierarten und den Bedingungen ihrer Schlachtung Rechnung zu tragen.
Fragen von besonderem Interesse:
Geltende Vorschriften
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