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Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung

Das Töten des Tieres ist in der Beziehung Mensch-Haustier mit Sicherheit der brutalste Akt. Von bestimmten Kreisen wird das Töten von Tieren schlechthin für unethisch gehalten. Die Vorschriften der Gemeinschaft über Schlachtmethoden zielen darauf ab, den Tieren unnötige Leiden und Schmerzen weitestgehend zu ersparen. In diesem Sinne sind nur wissenschaftlich fundierte Tötungs- und Betäubungsmethoden zulässig, die sich auch in der Praxis bewährt haben.

Die erste Richtlinie des Rates über die Betäubung von Tieren vor dem Schlachten (74/577/EWG) ist 1993 durch die Richtlinie 93/119/EWG ersetzt worden, um mehr Tierarten und den Bedingungen ihrer Schlachtung Rechnung zu tragen.

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