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Schadorganismen – Handel innerhalb der EU

Die Richtlinie 2000/29/EG des Rates regelt die Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstiger Gegenstände innerhalb der Gemeinschaft, die potenzielle Träger von Schadorganismen von Belang für die gesamte Gemeinschaft sind (aufgeführt in Anhang V Teil A). Diese Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sind in der Regel von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Sie unterliegen bezüglich der Kontrolle ihrer Erzeugung spezifischen Bedingungen, zu denen auch Inspektionen am Ort der Erzeugung gehören können. Ferner müssen sie von einem Pflanzenpass begleitet sein.

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