WICHTIGER RECHTLICHER
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Schadorganismen - Sonstiges |
Solidarität und Infrastruktur
Solidarität: Im Falle des Auftretens eines Schadorganismus infolge seiner Einschleppung oder Ausbreitung in der Gemeinschaft kann den Mitgliedstaaten eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft für die „Pflanzengesundheitskontrolle“ gewährt werden. Diese finanzielle Beteiligung dient dazu, Ausgaben für Maßnahmen zur Ausrottung bzw. Eindämmung des Schadorganismus zu decken.
Infrastruktur: Den Mitgliedstaaten kann von der Gemeinschaft eine finanzielle Beteiligung gewährt werden, um die Kontrollinfrastrukturen für die Überwachung der Pflanzengesundheit bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern zu verstärken.
Rechtsvorschriften
Pflanzenschutzmaßnahmen in den französischen überseeischen Departements, auf den Azoren und auf Madeira
Eine Gemeinschaftsfinanzierung wurde und wird in Programmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse in den französischen überseeischen Departements (Programm Poseidom) und auf den Azoren und Madeira (Programm Poseima) eingesetzt. Zu den Maßnahmen, die für eine Gemeinschaftsfinanzierung im Rahmen dieser Programme in Frage kommen, gehören Pflanzenschutzmaßnahmen wie die Risikoanalyse für Schadorganismen, die Bewertung der Pflanzengesundheit und die Förderung guter landwirtschaftlicher Praktiken.
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