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Pflanzenschutz
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Schadorganismen - Schutzgebiete

Schutzgebiete sind Gebiete innerhalb der Gemeinschaft, die auf Antrag des jeweiligen Mitgliedstaats/der jeweiligen Mitgliedstaaten einen besonderen Schutz gegen die Einschleppung eines oder mehrerer der in der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Schadorganismen genießen. Sie werden geschützt, weil der spezifische Schadorganismus in diesen Schutzgebieten nicht auftritt, obwohl sie ihm günstige Umweltbedingungen bieten würden.

In einigen Fällen tritt der spezifische Schadorganismus in einem Schutzgebiet auf, wird aber bekämpft. Ein Schutzgebiet kann einen ganzen Mitgliedstaat oder nur einen Teil seines Hoheitsgebiets umfassen, und jedes Schutzgebiet wird in Bezug auf jeden Schadorganismus gesondert festgelegt.

Die jeweiligen Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der spezifische Schadorganismus bzw. die spezifischen Schadorganismen nicht in die Schutzgebiete gelangen, indem sie geeignete Gemeinschaftsmaßnahmen und jährliche Erhebungen durchführen.

Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen für Schutzgebiete umfassen:

  • eine zusätzliche Liste von Schadorganismen, deren Einschleppung und Ausbreitung in den Schutzgebieten verhindert werden soll (aufgeführt in Anhang I Teil B und Anhang II Teil B)
  • eine zusätzliche Liste von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, deren Verbringung in die Schutzgebiete verboten ist (aufgeführt in Anhang III Teil B)
  • eine zusätzliche Liste von spezifischen Anforderungen, die von bestimmten Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen eingehalten werden müssen, wenn sie in ein Schutzgebiet oder innerhalb eines Schutzgebiets verbracht werden sollen (aufgeführt in Anhang IV Teil B).

Rechtsvorschriften

 
Quellen
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