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Die Institutionen der Europäischen Union
Die Institutionen waren ursprünglich Ausdruck des
Willens, einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen
Völker zu schaffen. In dem Maße, wie die Zuständigkeiten
der Union wuchsen, wurden auch die Institutionen größer und zahlreicher.
In den ersten 20 Jahren ihres Bestehens schlug die Kommission Rechtsakte
vor, das Parlament nahm zu ihnen Stellung, der Ministerrat verabschiedete
sie, und der Gerichtshof kümmerte sich um ihre Auslegung.
In den letzten 20 Jahren hat sich vieles geändert:
Das Parlament wird jetzt direkt gewählt und hat neue Befugnisse erhalten,
der Europäische Rechnungshof wurde eingesetzt, die Europäische
Investitionsbank hat ein bedeutendes Gewicht bei der Finanzierung der Wirtschaftsentwicklung
gewonnen, der Wirtschafts- und Sozialausschuß sorgt für Dialog
und Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern, und vor kurzem wurde der
Ausschuß der Regionen eingesetzt, der die regionalen Interessen in
der Union vertritt.
Das Europäische Parlament |
wird von den Bürgern der Europäischen Union direkt
gewählt, seine Zusammensetzung spiegelt ihren politischen Willen wider.
Es vertritt 370 Millionen Bürger und ist das größte multinationale
Parlament der Welt. |
Der Rat der Europäischen Union |
ist eine Einrichtung mit Rechtsetzungsbefugnis
und Entscheidungsbefugnis. Gleichzeitig ist er das Gremium, in dem die Vertreter
der Regierungen der 15 Mitgliedstaaten
ihre Interessen geltend machen können und sich um Kompromisse bemühen. |
Die Europäische Kommission |
spielt aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben eine zentrale
Rolle in der Politik der Europäischen Union. In mancher Hinsicht ist
sie das Kernstück Europas. Von ihr beziehen die übrigen Institutionen
einen wesentlichen Teil ihres Antriebs und ihrer Ziele. |
Der Gerichtshof |
Dies gilt auch für die auf ihnen aufbauende Union. Die
Anerkennung der Verbindlichkeit ihrer Regeln durch die Mitgliedstaaten,
die Organe und die einzelnen ist die Voraussetzung für ihr Bestehen. |
Der Europäische Rechnungshof |
vertritt die Interessen der Steuerzahler. Er wacht darüber,
daß die Europäische Union ihre Gelder nach den Regeln der Haushaltsordnung
und für die vorgesehenen Zwecke verwendet. |
Die Europäische Investitionsbank |
ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union.
Sie gewährt langfristige Darlehen für Investitionen, die eine
ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und Integration der Union fördern. |
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß |
hat eine beratende Funktion. Er gibt Stellungnahmen ab, die
von Vertretern der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen
Lebens in der Union ausgehen. |
Der Ausschuß der Regionen |
ist die jüngste Institution der Europäischen Union.
Er wurde eingesetzt, weil die Mitgliedstaaten zum einen ihre regionalen
und lokalen Eigenheiten respektiert wissen und zum anderen an der Entwicklung
und Durchführung der EU-Politik beteiligt werden wollen. Zum ersten
Mal in der Geschichte der Europäischen Union müssen jetzt die
Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angehört
werden, wenn es um Dinge geht, die sie direkt betreffen. |
Der Europäische Bürgerbeauftragte |
Jeder Bürger jedes Mitgliedstaats ist sowohl Staatsbürger
seines Landes als auch der Europäischen Union. Damit hat er/sie auch
das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden,
wenn er/sie sich als Opfer einer "Verwaltungswillkür" der
Institutionen oder Organen der EU fühlt. |
Das Europäische Währungsinstitut |
Aufgabe des Europäischen Währungsinstituts ist es,
zur Verwirklichung der Währungsunion beizutragen. Das EWI ist nicht
die Europäische Zentralbank; diese wird erst nach Vollendung des Währungsunionsprozesses
errichtet werden. |
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