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VERTRÄGE

Mißbräuchliche Klauseln


1) ZIEL

Entfernung mißbräuchlicher Klauseln aus Verträgen zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.

3) INHALT

1. Die genannte Richtlinie gilt nicht für Vertragsklauseln, die:

  • auf bindenden Rechtsvorschriften oder Bestimmungen beruhen;
  • auf Grundsätzen internationaler Übereinkommen beruhen, bei denen die Mitgliedstaaten oder die Gemeinschaft Vertragspartei sind.

2. Eine nicht im einzelnen ausgehandelte Vertragsklausel gilt als mißbräuchlich, wenn sie zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches Mißverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht.
Eine nicht erschöpfende Liste der Klauseln, die für mißbräuchlich erklärt werden können, findet sich im Anhang zu der Richtlinie.

3. Bei der Beurteilung der Mißbräuchlichkeit einer Vertragsklausel werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Art der Güter oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrages sind;
  • Umstände des Vertragsabschlusses;
  • andere Klauseln des Vertrages oder eines anderen Vertrages, von dem der fragliche Vertrag abhängt.

Weder der Hauptgegenstand des Vertrages noch die Angemessenheit des Preis-Leistungs-Verhältnisses werden bei der Beurteilung der Mißbräuchlichkeit verständlich abgefaßter lauseln berücksichtigt.

4. Bei Zweifeln über die Bedeutung einer Klausel gilt die für den Verbraucher günstigste Auslegung.

5. Mißbräuchliche Klauseln in Verträgen mit Gewerbetreibenden sind für den Verbraucher nicht verbindlich.

6. Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um der Verwendung mißbräuchlicher Klauseln Einhalt zu gebieten.

7. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 31. Dezember 1999 einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie vor.

4) FRIST FÜR DEN ERLASS EINZELSTAATLICHER UMSETZUNGSVORSCHRIFTEN

31.12.1994

5) ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS (falls abweichend von 4)

11.05.1993

6) QUELLEN

Amtsblatt L 95 vom 21.04.1993

7) WEITERE ARBEITEN

Weitere Informationen (EN) finden Sie auf der Website der für Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz zuständigen Generaldirektion.

8) DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN DER KOMMISSION


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