VERTRÄGE
Mißbräuchliche Klauseln
1) ZIEL
Entfernung mißbräuchlicher Klauseln aus Verträgen zwischen Gewerbetreibenden und
Verbrauchern.
2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME
Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln
in Verbraucherverträgen.
3) INHALT
1. Die genannte Richtlinie gilt nicht für Vertragsklauseln, die:
- auf bindenden Rechtsvorschriften oder Bestimmungen beruhen;
- auf Grundsätzen internationaler Übereinkommen beruhen, bei denen die Mitgliedstaaten
oder die Gemeinschaft Vertragspartei sind.
2. Eine nicht im einzelnen ausgehandelte Vertragsklausel gilt als mißbräuchlich,
wenn sie zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches Mißverhältnis der Rechte und
Pflichten der Vertragspartner verursacht.
Eine nicht erschöpfende Liste der Klauseln, die für mißbräuchlich erklärt werden
können, findet sich im Anhang zu der Richtlinie.
3. Bei der Beurteilung der Mißbräuchlichkeit einer Vertragsklausel werden folgende
Aspekte berücksichtigt:
- Art der Güter oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrages sind;
- Umstände des Vertragsabschlusses;
- andere Klauseln des Vertrages oder eines anderen Vertrages, von dem der fragliche
Vertrag abhängt.
Weder der Hauptgegenstand des Vertrages noch die Angemessenheit des Preis-Leistungs-Verhältnisses
werden bei der Beurteilung der Mißbräuchlichkeit verständlich abgefaßter lauseln
berücksichtigt.
4. Bei Zweifeln über die Bedeutung einer Klausel gilt die für den Verbraucher
günstigste Auslegung.
5. Mißbräuchliche Klauseln in Verträgen mit Gewerbetreibenden sind für den Verbraucher
nicht verbindlich.
6. Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um der Verwendung mißbräuchlicher
Klauseln Einhalt zu gebieten.
7. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum
31. Dezember 1999 einen Bericht über die Durchführung
der Richtlinie vor.
4) FRIST FÜR DEN ERLASS EINZELSTAATLICHER UMSETZUNGSVORSCHRIFTEN
31.12.1994
5) ZEITPUNKT DES INKRAFTTRETENS (falls abweichend von 4)
11.05.1993
6) QUELLEN
Amtsblatt L 95 vom 21.04.1993
7) WEITERE ARBEITEN
Weitere Informationen
(EN) finden Sie auf der Website der für Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz
zuständigen Generaldirektion.
8) DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN DER KOMMISSION