Schutz personenbezogener Daten
Die Europäische Union achtet die Privatsphäre der Nutzer.
Der "Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft" gründet sich auf die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000.
Hinweis zur vertraulichen Behandlung von Informationen
Im Aufgabenbereich der EFSA sind diverse Rechtsnormen zu beachten, die spezielle Vertraulichkeitsregeln über die Herausgabe von bestimmten Informationen oder Dokumenten beinhalten. In einigen dieser vertikalen Rechtssätze hat der Gesetzgeber anderen EU Körpern als der EFSA (z.B. der Kommission oder den Mitgliedsstaaten) die Kompetenz zur Entscheidung darüber zugewiesen, welche der unter dem speziellen Rechtssatz eingebrachten Informationen vertraulich zu behandeln sind.