Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit: Wissenschaftliche Kompetenz, Unabhängigkeit und Transparenz
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit stellt unabhängige, wissenschaftliche Beratung in allen Bereichen mit einem direkten oder indirekten Bezug zur Lebens- und Futtermittelsicherheit bereit. Die EFSA wird außerdem zur Beratung im Bereich Ernährung im Hinblick auf die Gemeinschaftsgesetzgebung. Die EFSA ist eine Behörde der Europäischen Union und wird durch das Gemeinschaftsbudget finanziert. Die EFSA wurde von der Europäischen Gemeinschaft 2002 gegründet, nach einer Reihe von Lebensmittelskandalen in den 90er Jahren (z. B. BSE, Dioxin), die das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit der Lebensmittelkette untergraben hatten Die beiden Hauptbereiche der EFSA sind: Risikobewertung und Risikokommunikation. Maßnahmen im Risikomanagment und die Durchführung von Lebensmittelkontrollen liegen nicht in EFSA’s Verantwortungsbereich und bleiben in der Verantwortlichkeit der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten. Risikobewertung Der Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA, ihre wissenschaftlichen Gremien und die anderen wissenschaftlichen Expertengruppen bewerten Risiken im Zusammenhang mit allen Aspekten der Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzenschutz. Die Arbeit der Expertengremien der EFSA liefert der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten eine solide wissenschaftliche Grundlage für die gesetzgeberische und politische Arbeit im Bereich von Lebensmitteln und Futtermitteln. Die EFSA wird auch bei Ernährungsfragen im Hinblick auf die Gemeinschaftsgesetzgebung um Rat gefragt. Risikokommunikation Die EFSA hat sich verpflichtet sicherzustellen, dass alle interessierten Kreise und die breite Öffentlichkeit zeitnah, verlässlich, objektiv und verständlich informiert werden; Grundlage dafür sind die Risikobewertungen sowie die wissenschaftliche Expertise der Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Gremien. Um das Vertrauen der Verbraucher in den Risikobewertungsprozess zu behalten, ist die Information der Öffentlichkeit über Projekte, die von der Behörde selbst angeregt worden sind sowie eine Zusammenarbeit und einheitliche Darstellung in allen Mitgliedstaaten entscheidend.
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