Wer wir sind

Die EFSA ist eine unabhängige europäische Behörde, die aus dem EU-Haushalt finanziert wird, aber unabhängig von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten handelt.

EFSA-Verwaltungsrat

Die EFSA wird von einem unabhängigen Verwaltungsrat geleitet, dessen ernannte Mitglieder im öffentlichen Interesse handeln und weder eine Regierung, eine Organisation noch eine Branche vertreten. Der 15-köpfige Verwaltungsrat erstellt den Haushaltsplan, genehmigt das jährliche Arbeitsprogramm und ist dafür verantwortlich, dass die Arbeit der EFSA effektiv ist und dass die Behörde erfolgreich mit Partnerorganisationen in und außerhalb der EU zusammenarbeitet.

Geschäftsführende Direktorin

Die Geschäftsführende Direktorin/der Geschäftsführende Direktor der EFSA, derzeit ist das Catherine Geslain-Lanéelle (im Juli 2006 für fünf Jahre ernannt), ist der gesetzliche Vertreter der Behörde. Sie ist für die tägliche Leitung der Behörde zuständig, trägt die Verantwortung für alle Personalangelegenheiten und erstellt das jährliche Arbeitsprogramm in Abstimmung mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten.

EFSA-Wissenschaftsdirektorat

Der Wissenschaftliche Ausschuss und die Wissenschaftlichen Gremien der EFSA bestehen aus hochqualifizierten Sachverständigen aus dem Bereich der wissenschaftlichen Risikobewertung. Die Ernennung der Mitglieder erfolgt durch ein offenes Auswahlverfahren auf der Basis nachgewiesener wissenschaftlicher Kompetenz. Dazu gehört die Erfahrung bei der Durchführung von Risikobewertungen sowie bei der Begutachtung wissenschaftlicher Arbeit und wissenschaftlicher Publikationen unter Fachkollegen.

Die Wissenschaftlichen Gremien der EFSA führen Risikobewertungen in ihren jeweiligen Fachgebieten durch:

Darüber hinaus leitet das Direktorat „Wissenschaftliche Zusammenarbeit und Unterstützung“ (SCA) Projekte in folgenden Bereichen:

Dieses Direktorat unterstützt zwei weitere Bereiche, die sich mit spezifischen Risikothemen befassen und an denen Sachverständige aus den Mitgliedstaaten unmittelbar beteiligt sind: