GMO Anträge

Gemäß den europäischen Rechtsvorschriften müssen alle GVO sowie daraus hergestellte Produkte durch die EFSA bewertet werden, um eine Zulassung für die EU zu erhalten. Damit die GVO bzw. die daraus hergestellten Lebensmittel oder Futtermittel in der EU zugelassen werden können, muss ein Unternehmen einen Antrag auf Zulassung auf der Grundlage der europäischen Rechtsvorschriften stellen. Die Europäische Kommission legt den Antrag bei der EFSA vor und fordert eine wissenschaftliche Risikobewertung an. Das GMO-Gremium der EFSA führt eine umfassende Risikobewertung durch, um die Sicherheit der GVO bzw. der daraus hergestellten Lebensmittel oder Futtermittel zu bewerten. Der unabhängige wissenschaftliche Rat des Gremiums dient der Kommission und den Mitgliedsstaaten als Grundlage für die Entscheidung über die Markzulassung.

Seit 18.April 2004 sind Anträge auf Zulassung von genetisch veränderten Lebens- oder Futtermitteln in der Europäischen Gemeinschaft in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 geregelt. Diese sieht ein einheitliches gemeinschaftliches Zulassungsverfahren vor. Für die wissenschaftliche Bewertung von genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuständig.

Genauere Informationen zu den einzelnen Anträgen, einschließlich deren Status, der Nummer der Frage und der Fristen, sind über das EFSA-Fragenregister (in englischer Sprache) erhältlich.