Requests and mandates

Gesuche, die auf das Erstellen von Gutachten gerichtet sind, erhält die EFSA hauptsächlich von Seiten der Europäischen Kommission und gelegentlich vom Europäischen Parlament. Die Mitgliedstaaten können ebenfalls Gutachten von der EFSA anfordern. Im jeweiligen Ersuchen wird der Gegenstand der Anfrage an die EFSA umschrieben: Thema, Aufgabenbeschreibung, Zeitrahmen usw.

Bei Eingang eines Ersuchens prüft die EFSA dessen Inhalt, setzt sich mit der Kommission ins Benehmen und klärt etwaige offene Fragen. Die EFSA befasst sich darüber hinaus auch mit weitergehenden Fragestellungen, wie etwa derjenigen nach der Realisierbarkeit des Gutachtens innerhalb des gewünschten bzw. vorgegebenen Zeitrahmens. Im Anschluss an diesen Meinungsaustausch verständigen sich die EFSA und die Kommission (bzw. der jeweilige Auftraggeber) auf ein Mandat, das die endgültige Aufgabenstellung sowie eine gemeinsam vereinbarte oder rechtlich vorgeschriebene Frist zur Gutachtenerstattung beinhaltet.

Ein Ersuchen führt in der Regel zur Veröffentlichung eines Gutachtens durch den Wissenschaftlichen Ausschuss oder eines der Wissenschaftlichen Gremien der EFSA.

Informationen zu den einzelnen Ersuchen, u. a. unterstützende Unterlagen sowie der jeweilige Stand des Verfahrens sind in der Datenbank Register der Anfragen zu finden.

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