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Interessengruppen und die EFSA
Last updated: 19 Februar 2007    
Publication Date: 12. Februar 2007    

Die EFSA bekennt sich zu den Prinzipien Offenheit, Transparenz und Dialog. Dies wird unter anderem an der Vielzahl der gemeinsamen Aktivitäten mit Interessengruppen deutlich.


Wer sind die Interessengruppen der EFSA?
 
Für EFSA bezeichnet der Begriff „Interessengruppe“ eine Einzelperson oder eine Gruppe, die – direkt oder indirekt – von der Arbeit der EFSA im Bereich der wissenschaftlichen Risikobewertung betroffen ist. Bei der Zusammenarbeit der EFSA mit den Interessengruppen wird zwischen „Interessengruppen der Zivilgesellschaft“ und „Institutionellen Interessengruppen“ unterschieden.
 
Zu den „Interessengruppen der Zivilgesellschaft“ zählen Verbrauchergruppen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Marktbeteiligte wie Landwirte, Lebensmittelhersteller, Vertriebs- und Verarbeitungsbetriebe sowie Wissenschaftler. Die Pflege der Beziehungen zu den Interessengruppen der Zivilgesellschaft ist in der Gründungsverordnung der EFSA (Artikel 42, Erwägungsgrund 56) beschrieben. Dort ist ausgeführt, dass die EFSA „effektive Kontakte mit Vertretern der Verbraucher, der Erzeuger“ unterhalten muss. Darüber hinaus arbeitet die EFSA mit Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus der Gruppe der NRO zusammen. Zu den offiziellen gemeinsamen Aktivitäten mit den „Interessengruppen der Zivilgesellschaft“ zählen auch die zweimal jährlich veranstaltete Konsultationsplattform mit den Interessengruppen sowie die jährlichen Kolloquien der EFSA.
 
Ergänzend zu offiziellen Aktivitäten, die nur Mitgliedern offen stehen, fördert die EFSA auch Kontakte mit der Öffentlichkeit und mit allen interessierten Stellen, die einen aktiven Beitrag zur Arbeit der Behörde leisten möchten. Dies kann in Form von öffentlichen Konsultationen zu bestimmten wissenschaftlichen Themen und Datenerhebungen erfolgen, bei denen Interessenten die Möglichkeit haben, relevante Daten und Informationen vorzulegen, sowie über Veranstaltungen für die Öffentlichkeit wie z. B. Tage der offenen Tür.
 
Institutionelle Interessengruppen“ sind für die EFSA all jene Einrichtungen, mit denen die EFSA nach den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften rechtlich zur Zusammenarbeit verpflichtet ist, beispielsweise die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten. Diese Beziehungen finden ihren Ausdruck im Beirat der EFSA und im Verwaltungsrat sowie durch die offizielle Zusammenarbeit nach Artikel 36 und durch regelmäßige Kontakte mit Vertretern der Legislative und der Kommission.