Unser Ziel ist der Schutz und die Verbesserung von Gesundheit und Lebensbedingungen der - insbesondere der Nahrungsmittelproduktion dienenden - Tiere in der Gemeinschaft bei Gewährleistung des innergemeinschaftlichen Handels mit und der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach den entsprechenden Gesundheitsnormen und internationalen Verpflichtungen.
Präventive Gesundheitsmaßnahmen beim innergemeinschaftlichen Handel mit und bei der Einfuhr von:
Die Maßnahmen der Europäischen Kommission auf diesem Gebiet beruhen auf der Erkenntnis, dass Tiere empfindungsfähige Lebewesen sind. Generelles Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Tieren keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Tierbesitzer und -halter haben tierschützerische Mindestanforderungen einzuhalten.