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Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit
vom Februar 2000 hat die Europäische Kommission Initiativen zur Verbesserung und Ergänzung der Vorschriften für Lebens- und Futtermittelkontrollen angekündigt.
Angestrebt wird ein Vorschlag für ein neues integriertes Konzept für amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen in der Europäischen Union. Der Vorschlag ist am 5. Februar 2003 von der Kommission verabschiedet worden und wird als Dokument
KOM(2003)52 veröffentlicht. Der Vorschlag etabliert einen klaren EU-Rahmen für ein Kontrollsystem, in dem die jeweiligen Kompetenzen der Mitgliedstaaten der Kommission systematisch abgesteckt sind. Dabei wird dem Grundprinzip Rechnung getragen, dass alle Glieder der Lebensmittelherstellungskette der amtlichen Kontrolle unterliegen müssen. Außerdem wird ein gemeinsames Konzept für die Kontrolle der Lebens- und Futtermitteleinfuhren aus Drittländern vorgesehen.
Das aktuelle Kontrollsystem wird bis zum Inkrafttreten des neuen Systems wirksam bleiben, voraussichtlich Januar 2005. Dann werden die folgenden zurzeit gültigen Richtlinien 70/373/EWG (Probenahme und Analyse - Amtliche Futtermittelkontrollen), Nr. 95/53/EWG (Amtliche Inspektionen - Tierernährung) sowie Nr. 89/397/EWG bzw. 93/99/EG (Amtliche Lebensmittelkontrollen) aufgehoben und durch die neue Verordnung abgelöst.