Am 1. Mai 2004 begrüßt die Europäische Union zehn neue Mitglieder: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Vor ihrer Aufnahme in die EU müssen die zehn Beitrittsländer gemeinsame Vorschriften und Normen übernehmen – den so genannten gemeinschaftlichen Besitzstand. Die EU hat diesen Ländern bei der Übernahme des EU-Rechts geholfen und leistet finanzielle Unterstützung zur Verbesserung ihrer Infrastruktur und Wirtschaft.
Die Lebensmittelsicherheit hat eine hohe Priorität in der EU, und auch in den Beitrittsvorbereitungen spielt sie eine wichtige Rolle. Die neuen Mitgliedsstaaten müssen dafür sorgen, dass sämtliche Vorschriften über Lebensmittelsicherheit umgesetzt werden und dass zweckmäßige Kontrollmechanismen vorhanden sind.
Durch die Erweiterung werden die gemeinsamen Vorschriften auf die neuen Mitglieder ausgedehnt und die Lebensmittelsicherheit insgesamt erhöht. Die Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass in der erweiterten EU nur sichere Lebensmittel frei vermarktet werden.
Die Anpassung nationaler Gesetze an die EU-Vorschriften über Lebensmittelsicherheit stellt eine große Herausforderung für viele der Beitrittsländer dar. Deshalb gewährt die EU finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Anforderungen im Vorfeld des Beitritts und überwacht die Entwicklungen.
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Pressemitteilungen zu diesem Thema
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Reden zu diesem Thema
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EU-Erweiterung: Fragen und Antworten zum Thema Lebensmittelsicherheit .
Auf der EU-Website zum Thema "Erweiterung" finden Sie weitere einschlägige Informationen.
Wichtige Unterlagen zum Thema "Erweiterung"
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"Consumer Voice" Ausgabe zu diesem Thema
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