Allgemeines Lebensmittelrecht - Einführung |
In allen Mitgliedstaaten und vielen Drittländern sind die grundlegenden Prinzipien der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes im nationalen Recht festgeschrieben. Allerdings haben sich auf EU-Ebene lebensmittelrechtliche Vorschriften entwickelt, ohne dass einige dieser Grundsätze bisher in einem übergeordneten Rechtsinstrument verankert worden wären.
Am 28. Januar 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts verabschiedet.
Damit soll ein Rahmen geschaffen werden, der ein kohärentes Konzept bei der Entwicklung des Lebensmittelrechts gewährleisten kann. Gleichzeitig stellt die Verordnung den allgemeinen Rahmen für diejenigen Bereiche dar, die nicht durch spezifische harmonisierte Vorschriften abgedeckt sind, sondern wo das Funktionieren des Binnenmarkts durch gegenseitige Anerkennung gewährleistet wird.
Die Verordnung legt Definitionen, Grundsätze und Verpflichtungen zu allen Stufen der Lebens-/Futtermittelproduktion und -distribution fest.
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