Schadorganismen |
Zweck der Pflanzenschutzregelung der Gemeinschaft ist der Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor Pflanzenschädlingen und vor ihrer Ausbreitung in der Gemeinschaft.
Geregelt ist der gemeinschaftliche Pflanzenschutz in der
Ratsrichtlinie 2000/29/EG
(kodifizierte Fassung der Richtlinie 77/93/EWG). Die Richtlinie geht zurück auf das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen der FAO und auf das Abkommen der Welthandelsorganisation über Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen.
Zur Umsetzung dieser Zielvorgaben sind die Mitgliedstaaten berechtigt und verpflichtet, den Verkehr mit Pflanzen und Pflanzenprodukten auf ihrem Gebiet und die Einfuhr solcher Produkte aus Drittländern entsprechend zu regeln. Einschlägige Auflagen gelten auch für Drittländer, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in die Gemeinschaft ausführen wollen.
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