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Pflanzenzüchterrechte

Ein System für Pflanzenzüchterrechte ist im Gemeinschaftsrecht festgelegt. Danach können gemeinschaftsweit gültige gewerbliche Schutzrechte für Pflanzensorten erteilt werden. Das gemeinschaftliche Pflanzenschutzrecht ist ein patentähnlicher gewerblicher Schutz. Umgesetzt wird diese Regelung durch das Gemeinschaftliche Sortenamt in Angers (Frankreich). Auf Antrag kann einem Züchter ein gemeinschaftsweit wirksamer Sortenschutz erteilt werden. Das System beruht auf den folgenden vier Verordnungen:

 
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