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Pflanzenschutz
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Pflanzenschutz - Einführung

Das EU-Recht regelt die Vermarktung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und ihre Rückstände in Lebensmitteln.

Gemäß Ratsrichtlinie 91/414/EWGpdf dürfen Wirkstoffe nur dann in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, wenn sie auf einer Positivliste der EU stehen. Ein EU-Bewertungsprogramm zur Aufstellung der Liste ist angelaufen. Die meisten Wirkstoffe in der Bewertung sind Pestizide, viele andere - etwa Wachstumsregulatoren, Pheromone usw. - nicht. Erfasst werden sämtliche Verwendungszwecke von Pflanzenschutzmitteln, nicht nur die in der Landwirtschaft. Auf anderen Gebieten verwendete Pestizide, etwa als Tierarzneimittel oder Biozide, sind in anderen Rechtsvorschriften erfasst. Steht eine Substanz auf der Positivliste, können die Mitgliedstaaten die Verwendung von Produkten mit diesen Inhaltsstoffen zulassen.

Das Thema Pestizidrückstände in Lebensmitteln ist in vier Ratsrichtlinien geregelt: 76/895/EWGpdf, 86/362/EWGpdf, 86/363/EWGpdf und 90/642/EGpdf. Ein Kommissionsvorschlag zur Kodifizierung und Abänderung dieser Richtlinien wird zurzeit im Parlament und Rat diskutiert. Die Vorschriften betreffen die Festsetzung von Höchstwerten sowie die Überwachung und Kontrolle von Pestizidrückständen in aus Pflanzen und Tieren gewonnenen Erzeugnissen aufgrund der Pestizidverwendung im Pflanzenschutz.

Die festgesetzten Höchstwerte stehen im Einklang mit bewährter Agrarpraxis in den Mitgliedstaaten und Drittländern. Die Festlegung der Werte erfolgt nach einer Bewertung der Risiken bei Verbrauchern unterschiedlicher Altersgruppen bei nachgewiesener Unbedenklichkeit. Die Werte sollen den Handelsverkehr erleichtern, es handelt sich nicht um toxikologische Grenzwerte. Die Überschreitung eines Höchstwerts deutet weniger auf eine Gefährdung des Verbrauchers als vielmehr auf die unsachgemäße Anwendung eines Pestizids hin. Dennoch wird die Überschreitung sorgfältig überwacht, ´bewertet und den Behörden in den Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel gemeldet, wenn ein potenzielles Verbraucherrisiko besteht.

 
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